Versicherungen von der Steuer absetzen

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Versicherungsbeiträge und Steuererklärung

Die Steuererklärung kann an sich schon kompliziert und mühsam sein. Beim Thema Versicherungen gibt es eine komplexe Regelungslage: Manche Versicherungen sind Privatsache, viele Versicherungen kannst du jedoch von der Steuer absetzen, doch bei einigen Versicherungen gibt es spezielle Besonderheiten zu beachten. Ähnlich wie beim Thema Geldanlage oder Versicherungen im Allgemeinen lohnt es sich auch beim Thema Steuern, sein Wissen zu vertiefen – und sei es nur Grundwissen, um die Qualität eines Finanz-, Versicherungs- oder Steuerberaters beurteilen zu können.

Wenn wir die besonderen Fälle mal außen vor lassen, gibt es bei einem „normalen“ Arbeitnehmer drei Arten der steuerlichen Berücksichtigung von Versicherungsbeiträgen:

  • Versicherungsbeiträge sind Werbungskosten,
  • Versicherungsbeiträge sind Sonderausgaben und
  • Versicherungsbeiträge sind steuerlich nicht relevant.
Ein Pärchen rechnet nach: einige Versicherungen reduzieren die Steuerschuld.

Werbungskosten

Am besten ist es, wenn du Versicherungsbeiträge als Werbungskosten absetzten kannst. Wenn du den Spitzensteuersatz von 42 % zahlst, beteiligt sich das Finanzamt dann mit 42 % an den Kosten der Versicherung. Als Arbeitnehmer kannst du Versicherungen als Werbungskosten geltend machen, die berufliche Risiken abdecken, also direkt mit deinem Arbeitseinkommen in Verbindung stehen.

Konkret sind dies folgende Versicherung:

  • Versicherungen gegen Diebstahl und/oder Beschädigung von Arbeitsmitteln
  • Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung bei bestimmten Berufen wie z.B. leitenden Angestellten
  • Berufs-Rechtsschutzversicherung: Wenn du eine kombinierte Privat- und Berufsrechtsschutzversicherung hast, ist der berufliche Anteil der Prämie als Werbungskosten absetzbar.
  • Berufs-Unfallversicherungen: Üblich sind kombinierte Berufs- und Privat-Unfallversicherung. Unfälle sind also immer versichert, egal ob sie während der Arbeitszeit oder in der Freizeit passieren. In diesem Fall kannst du die Beiträge anteilig zu 50 % als Werbungskosten absetzen und die restliche 50% der Beiträge als Sonderausgaben angeben.
  • Hausrat– und Gebäudeversicherung: Die Prämien sind anteilig als Werbungskosten abzugsfähig, falls du ein steuerlich anerkanntes häusliches Arbeitszimmer hast. Auch bei Vermietungseinkünften kannst du die zugehörigen Beiträge für die Gebäudeversicherung als Werbungskosten ansetzen.

Sonderausgaben

Als Sonderausgaben kannst du weitere Versicherungen steuerlich geltend machen, die zwar nicht direkt mit deinem Arbeitseinkommen zusammen hängen, aber dennoch deine Existenz sichern.

Als Sonderausgaben absetzbar sind:

Bei Versicherungen, die nur als Sonderausgaben von der Steuer abgesetzt werden können, beteiligt sich der Fiskus leider nicht so großzügig wie bei Versicherungen, die Werbungskosten darstellen. Dies liegt daran, dass der Sonderkostenabzug gedeckelt ist. Die Höchstgrenze für sonstige Vorsorgeaufwendungen liegt bei 1.900 Euro für Angestellte. Diese Grenzen erreichst du wahrscheinlich schon durch Sozialversicherungsbeiträge also durch die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Die anderen Versicherungsbeiträge wirken sich dann steuerlich nicht mehr aus. Die Angabe in der Steuererklärung schadet aber nicht und Steuergesetze können sich ja auch in der Zukunft ändern.

Privatsache = steuerlich nicht relevant

Alle anderen Versicherungen wie z.B. Smartphoneversicherung für das private Handy, Reiserücktrittsversicherung, Hausratversicherung oder Gebäudeversicherung für das selbstgenutzte Eigenheim sind nicht beruflich veranlasst, damit Privatsache und steuerlich nicht relevant. Lediglich wenn diese Versicherung in Verbindung mit andere Einkünfte stehen, sind sie als Werbungskosten für diese Einkunftsart relevant. Ein Beispiel dafür wäre die Wohngebäudeversicherung für eine vermietete Immobilie (siehe oben unter „Werbungskosten“).

Fazit

Bei manchen Versicherungen beteiligt sich der Fiskus an deinen Beiträgen, aber es gibt auch einige steuerliche Besonderheiten zu beachten. Die oben genannten Tipps sind lediglich allgemeiner Natur und ersetzen keine individuelle Steuerberatung. Außerdem können sich Steuergesetze, ihre Anwendung durch die Finanzbehörden und die Rechtsprechung ändern und werden kontinuierlich weiterentwickelt.

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