Unfallversicherung: Gliedertaxe und Invaliditätsgrad

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Gliedertaxe und Invaliditätsgrad

Du fragst dich, was die Begriffe Gliedertaxe und Invaliditätsgrad in Verbindung mit der Unfallversicherung bedeuten? Es handelt sich dabei um zwei wichtige Begriffe, die im Schadensfall und damit auch bereits bei der Versicherungsauswahl eine entscheidende Rolle spielen. Neben der Versicherungssumme entscheiden nämlich Gliedertaxe und Invaliditätsgrad maßgeblich darüber, wie hoch die Versicherungsleistung im Schadensfall ausfallen wird.

Grundlegendes zur Unfallversicherung

Bevor wir uns jedoch mit den Details auseinandersetzen, möchte ich kurz auf die Unfallversicherung im Allgemeinen eingehen. Die Unfallversicherung kommt für die finanziellen Folgen eines Unfalls auf und sorgt dafür, dass der Unfallbetroffene trotz der erlittenen Verletzungen und gesundheitlichen Beeinträchtigungen eine finanzielle Absicherung erhält.

Ein Unfall wird dabei als ein plötzlich von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis definiert, das zu Verletzungen oder zum Tod des Versicherten führt. Unter den Versicherungsschutz fallen sowohl Arbeitsunfälle als auch Freizeitunfälle, wobei Freizeitunfälle den Großteil der Unfälle ausmachen. Details zur Unfallversicherung kannst du hier nachlesen.

Gliedertaxe

Nun kommen wir zur Gliedertaxe, einem zentralen Begriff in der Unfallversicherung. Die Gliedertaxe ist eine Tabelle, die die einzelnen Körperteile und deren „Wertigkeit“ bezüglich der Invaliditätsentschädigung festlegt. Sie stellt somit einen Maßstab dar, an dem sich die konkrete Versicherungsleistung orientiert

Die Gliedertaxe umfasst dabei sämtliche Körperteile und Sinnesorgane, einschließlich der geistigen Leistungsfähigkeit. Jedes Körperteil oder Sinnesorgan wird hierbei nach dem Grad der Beeinträchtigung bewertet. Die Bewertung erfolgt in Prozenten. Ein Beispiel: Wenn man beispielsweise bei einem Unfall einen Arm verliert und dieser mit einer Invalidität von 70 Prozent bewertet wird, erhält man eine entsprechende Entschädigung, die 70 Prozent der vereinbarten Invaliditätssumme beträgt.

Invaliditätsgrad

Die Ermittlung des Invaliditätsgrades erfolgt in der Regel durch einen medizinischen Gutachter, der die Unfallfolgen begutachtet und bewertet. Hierbei wird der Grad der körperlichen oder geistigen Beeinträchtigung ermittelt und ebenfalls in Prozenten angegeben. Dabei ist zu beachten, dass es in der Praxis in Zweifelsfällen durchaus zu unterschiedlichen Einschätzungen kommen kann.

Für die Ermittlung des Invaliditätsgrades können verschiedene Methoden angewendet werden. Eine gängige Methode ist die sogenannte „Gliedertaxen-Methode“. Hierbei werden die Beeinträchtigungen anhand der Gliedertaxe bewertet und in einen Invaliditätsgrad umgerechnet.

Invaliditätsleistung

Die Höhe der Invaliditätsleistung hängt maßgeblich vom Invaliditätsgrad und der vereinbarten Versicherungssumme ab. Der Invaliditätsgrad, also der prozentuale Grad der Beeinträchtigung, wird dabei mit der Versicherungssumme multipliziert, um die eigentliche Auszahlung zu ermitteln.

Jedes Körperteil hat also einen individuellen Wert, der mit dem Invaliditätsgrad multipliziert wird. Dieser individuelle Wert (sogenannte „Invaliditätssumme“) wird schließlich zur Berechnung der Versicherungssumme herangezogen.

Eine Unfallversicherung schützt auch zu Hause: Sturz von einer Leiter bei Malerarbeiten.

Um dies an einem Beispiel bei nur teilweiser Funktionsunfähigkeit zu verdeutlichen: Angenommen, du hast eine Invaliditätssumme von 400.000 Euro vereinbart und dein Arm ist laut ärztlichem Gutachten zu 40 % beeinträchtigt. Die volle Funktionsunfähigkeit des Arms sei in der Gliedertaxe mit 80 % bewertet. Der Invaliditätsgrad beträgt somit 40 % von 80 % also 32 %. Die Versicherung zahlt also 32 % von 400.000 Euro aus, d.h. 128.000 Euro.

Für hohe Invaliditätsgrade empfiehlt sich zusätzlich die Vereinbarung einer Progression.

Fazit

Die Gliedertaxe hat also großen Einfluss auf die Höhe der Versicherungsleistung bei einer Invalidität. Es ist daher besonders wichtig, sich bereits bei Vertragsabschluss über die genauen Konditionen und die Festlegungen in der Gliedertaxe zu informieren. Eine ungünstige Gliedertaxe kann im Schadensfall dazu führen, dass die Versicherungsleistung nicht den tatsächlichen Schaden abdeckt. Es ist daher ratsam, vor Abschluss der Unfallversicherung verschiedene Angebote miteinander zu vergleichen und die konkreten Bedingungen und Regelungen zur Gliedertaxe zu prüfen. Einen Vergleichsrechner findest du bei Tarifcheck*.


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