Gefälligkeit, Miete, Kinder
Es gibt verschiedene Gründe, warum Versicherungen nicht zahlen oder verzögert einen Schaden regulieren. Bei der Privathaftpflichtversicherung bestehen einige Besonderheiten und vielen Versicherungsnehmern ist nicht bewusst, dass manche Haftpflichtversicherungen für bestimmte Schäden nicht aufkommen. Dies ist hauptsächlich bei leistungsschwachen Policen der Fall oder, wenn du eine Haftpflichtversicherung schon vor langer Zeit abgeschlossen und nie aktualisiert hast. In der Regel können wir davon ausgehen, dass die Haftpflichtversicherung für Schäden aufkommt, die wir anderen Personen zufügen. Doch es gibt bestimmte Fälle, in denen eine schlechte Versicherung nicht zahlt. Insbesondere die Bereiche Gefälligkeit, Miete und Kinder sind hier zu nennen.
Gefälligkeit
Beginnen wir mit dem Thema Gefälligkeit. Unter Gefälligkeit versteht man eine freiwillige Handlung, die man für andere tut, ohne dafür eine rechtliche Verpflichtung zu haben. Oft handelt es sich um kleine Gefallen im Alltag, wie beispielsweise das Tragen einer Einkaufstasche für einen Nachbarn oder das Ausleihen von Werkzeug an Freunde. Auch wenn du Verwandten oder Freunden beim Umzug oder beim Renovieren hilfst, handelt es sich um Gefälligkeiten.
Natürlich kann da auch mal etwas passieren, wenn dir beispielsweise beim Umzug ein wertvolles Möbelstück oder der teure Flachbildfernseher wegrutscht. In solchen Fällen denken viele Menschen, dass die Haftpflichtversicherung für entstandene Schäden aufkommt. Leider ist dies nicht immer automatisch der Fall. Viele alte Versicherungsverträge schließen Schäden durch Gefälligkeiten explizit aus, da sie als außerhalb des versicherten Tätigkeitsbereichs betrachtet werden. In aktuellen Tarifen ist die Leistung bei Gefälligkeiten Standard.
Miete und Leihe
Ebenso stellt sich die Frage, inwiefern die Privathaftpflichtversicherung greift, wenn man eine Wohnung oder ein Haus mietet. Selbst wenn Mietsachschäden versichert sind, gibt es häufig Ausschlussklauseln beispielsweise für Möbel oder Außenflächen wie Garten und Garage.
Auch wenn du Sachen bzw. Gegenstände mietest oder leihst bestehen Fallstricke, da manche Haftpflichtversicherungen in diesen Fällen eine Leistung ausschließen. Das kann eine böse Überraschung geben, wenn dir beispielsweise das geliehene Schul-iPad oder die teure Hilti des Nachbarn kaputt geht.
Kinder
Der dritte Punkt betrifft den Schutz durch die Privathaftpflichtversicherung in Zusammenhang mit Kindern. Kinder sind bekanntlich neugierig und manchmal unachtsam, was dazu führen kann, dass sie Schäden anrichten. Eltern gehen in der Regel davon aus, dass die Haftpflichtversicherung für solche Fälle aufkommt. Doch auch hier gibt es Einschränkungen zu beachten. So nehmen einige Versicherungen Schäden, die von deliktunfähigen Kindern verursacht wurden, von der Leistungspflicht aus. Kinder unter 7 Jahren beziehungsweise Kinder unter 10 Jahren im Straßenverkehr sind deliktunfähig. Konkret bedeutet das, dass sie nicht für verursachte Schäden haften und auch du als Elternteil nicht haftest – zumindest dann nicht, wenn du deine Aufsichtspflicht nicht verletzt hast. Da auch deine Privathaftpflichtversicherung nicht leistet, bleibt der Geschädigte auf seinem Schaden und ggf. hohen Kosten sitzen. Diese „ungerechte“ Situation kann das Gewissen und unsere zwischenmenschlichen Beziehungen sehr belasten und kann durch einen leistungsstarken Privathaftpflichttarif vermieden werden.
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Fazit
Viele schwache aber auch ältere Privathaftpflichtpolicen schließen die genannten Fälle aus. Es lohnt sich also, deinen derzeitigen Vertrag zu prüfen und vor dem Abschluss einer neuen Versicherungspolice die Vertragsbedingungen zu vergleichen. Denn im Schadensfall kann es sehr ärgerlich sein, wenn du von einem Versicherungsschutz ausgehst, aber trotzdem auf den Kosten sitzen bleibst. Premiumhaftpflichtversicherungen wie die von helden* decken neben vielem anderen auch Gefälligkeiten, Miete, Leihe und Kinder ab.
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